GIV Leipzig GmbH Gesellschaft für Innovative Verwertungstechnologien

Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)

Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ist ein wichtiger Bestandteil der deutschen Klimapolitik. Es regelt die nationale CO₂-Bepreisung für Brennstoffe, die bislang nicht unter das europäische Emissionshandelssystem (EU-ETS) fielen: insbesondere im Wärme- und Verkehrssektor.

Für die Abfall- und Entsorgungsbranche spielt das BEHG eine zunehmende Rolle, da auch bei der thermischen Verwertung von Abfällen oder beim Einsatz fossiler Ersatzbrennstoffe CO₂-Emissionen entstehen. Ziel des Gesetzes ist es, klimarelevante Emissionen mit einem Preis zu versehen, um so langfristig den Einsatz fossiler Energieträger zu verringern und nachhaltige Alternativen zu fördern.

Damit betrifft das BEHG seit 2024 nicht nur Energieversorger, sondern auch Betreiber von Abfallverbrennungsanlagen, Recyclingunternehmen und Entsorger, die Brennstoffe nutzen oder Ersatzbrennstoffe bereitstellen.

Bepreisung von CO₂ für die thermische Abfallbehandlung

Icon. Schwarz/weißes rundes Icon mit grünen Pfeilen in der Mitte, die die Dreieck form bilden.

Seit 2024 fällt die thermische Abfallbehandlung ebenfalls unter das Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG), da thermisch verwerteter Abfall als Brennstoff eingestuft wird.

Icon: Rundes schwarz/weißes Icon mit einem grünen LKW, welche für die Entsorgung gedacht ist.

Die Betreiber der thermischen Behandlungsanlagen geben die dadurch entstehenden Zusatzkosten (z.B. für den Erwerb von Emissionszertifikaten) an die anliefernden Entsorger bzw. Recyclingbetriebe weiter.

Icon. Schwarz/weißes rundes Icon, Mittig wird grüne Weltkugel von einer Hand gehalten.

Die Abfall- und Entsorgungswirtschaft trägt somit aktiv zur CO₂-Reduktion und zur Erreichung der Klimaziele laut Klimaschutzgesetz der Bundesrepublik Deutschland.

Icon: Rundes schwarz/weißes Icon mit einer grünen leuchtenden Glühbirne und einem weißen Dokument in der Mitte.

Dies führt aber ebenfalls zu steigenden Preisen in der Abfall- und Entsorgungswirtschaft. Diese Preise orientieren sich am jeweiligen CO₂-Preis und variieren jährlich.

Icon: Rundes schwarz/weißes Icon mit einer leuchtenden Glühbirne in der Mitte mit einem Hacken.

Durch richtige Sortierung sowie Vermeidung der Abfälle, kann die Menge an thermisch zu verwertendem Abfall gesenkt und somit CO₂-Emissionen eingespart werden. Lassen Sie sich von uns beraten um Ihr Entsorgungsmanagement zu optimieren: so können Sie Kosten sparen und den CO₂-Preis verringern.

Was bedeutet das für unsere Kunden?

Wir als Entsorger liefern Abfallmengen als Brennstoff an

  • Müllheizkraftwerke (MHKW),
  • Sonderabfallverbrennungsanlagen (SAV) sowie
  • Biomasseheizkraftwerke (BMHKW).

Die daraus entstehenden CO₂-Kosten werden transparent und ohne zusätzliche Gebühren an unsere Kunden weitergegeben.

CO₂-Preis und Berechnung

  • ab 01.01.2024: 45 € pro Tonne CO₂
  • ab 01.01.2025: 55 € pro Tonne CO₂
  • ab 01.01.2026: 65 € pro Tonne CO₂

Die Umlage auf den jeweiligen Abfallstrom erfolgt entsprechend der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV).

Je nach biogenem Anteil der Abfälle sind diese in unterschiedliche Gruppen eingeteilt.
Bitte beachten Sie, dass die CO₂-Bepreisung nur für Abfälle gilt, die einer Verbrennungsanlage zugeführt werden.

Wir arbeiten kontinuierlich daran, den Anteil der stofflichen Verwertung zu erhöhen.
Dadurch reduzieren wir die Emissionsbelastung und erzielen Kosteneinsparungen, die wir selbstverständlich an unsere Kunden weitergeben.

Wir weisen seit dem 01.01.2024 die zusätzlichen Kosten der CO₂-Bepreisung als gesonderte Position auf der Rechnung aus. Transparenz ist uns wichtig, daher stellen wir Ihnen hier alle CO₂-Preise für die jeweiligen Abfallarten hier noch einmal zur Verfügung.

Standardwerte zur Berechnung von Brennstoffemissionen in den Fällen des § 2 Absatz 2a BEHG
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/ebev_2030/anlage_2.html 

Icon: Rundes schwarz/weißes Icon mit grünen Profilen in der Mitte.

Die Einnahmen aus dem Verkauf der CO₂-Zertifikate fließen in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) der Bundesregierung.

Dieser Fonds dient der Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen, der Förderung erneuerbarer Energien sowie der Unterstützung von Transformationsprozessen in Wirtschaft und Gesellschaft.

Nach aktueller Planung soll die CO₂-Bepreisung der thermischen Abfallbehandlung ab dem Jahr 2027 in den europäischen Emissionshandel (EU-ETS) überführt werden.

Damit wird die Einbindung der Abfallverwertung in das europäische Klimaschutzsystem weiter gestärkt.

Weitere Informationen

finden Sie online direkt im Gesetzestext des Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG):

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